Die Tiertafel RheinErft e.V. hilft regional. Sie kann nur Tierarztkostenzuschüsse gewähren, nicht aber Tierarztrechnungen vollständig übernehmen.
Tierarztkostenbeihilfen können nur Kunden erhalten, die seit mindestens
3 Monaten regelmäßig in die Tiertafel kommen. Über eventuelle Ausnahmen in Notfällen entscheidet der Vorstand!
Es gibt keinen Anspruch auf Zuschüsse. Sie richten sich immer nach der aktuellen Spendensituation und werden von Fall zu Fall vom Vorstand entschieden.
Die Höhe des Zuschusses wird in einem Tierarztschein festgelegt, der dem Tierarzt zu Beginn der Behandlung vorliegen muss.
Tierarztkostenzuschüsse müssen immer im Vorfeld abgesprochen und genehmigt werden! Eine rückwirkende Erstattung gibt es nicht! Die Tiertafel rechnet direkt mit dem behandelnden Tierarzt ab.